Bis 8. April 2020 für Fördermittel aus dem Experimentierfonds bewerben

Der Startschuss zur Förderung für innovative & regionale Kleinprojekte in Tempelhof-Schöneberg aus dem Experimentierfonds ist gefallen. Anmeldeschluss ist der 8. April 2020.

Der Startschuss zur Förderung für innovative & regionale Kleinprojekte in Tempelhof-Schöneberg aus dem Experimentierfonds ist gefallen.

Hier erhalten Sie die Antragsmappe im Word-Format, um damit Projektanträge zu stellen. Der Onlineanmeldebogen unter experimentierfonds.de musste aufgrund neuerer Bestimmungen vom Netz genommen worden, daher wird wir das Anmeldeverfahren analog stattfinden.

Die Anmeldefrist wurde auf den 8. April 2020 ausgeweitet.

Die regionalen Entwicklungsziele für die einzelnen Regionen Schöneberg Nord, Schöneberg Süd und Friedenau finden Sie hier.

Die Anträge zum Experimentierfonds können Sie an folgende Adresse schicken: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Regionalleitung Dagmar Jotzo, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin

Hier noch einige Informationen zum Experimentierfonds und dem Antragsverfahren:

Wo sind die Anträge zu stellen?

Die Anträge müssen beim Jugendamt postalisch eingereicht werden.

Ziel des Experimentierfonds:

Förderung von Maßnahmen, die sich auf die regionalen Jugendhilfeziele (Beschluss des JHA vom 26.4.2017) beziehen und die Zielerreichung unterstützen (siehe die regionalen Jugendhilfeziele).

Der experimentelle Charakter steht dabei im Vordergrund, d.h. es besteht die Möglichkeit neue Formate und innovative Ideen zu entwickeln und zu erproben. Gelungene Projekte und Maßnahmen sollen bestehende Träger, Einrichtungen und Projekte anregen und die Jugendhilfeangebote im Bezirk qualifizieren und zukunftsfähig gestalten. Bei Experimenten ist auch Scheitern möglich.

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Gefördert werden können Maßnahmen, die neue innovative Ideen, Ansätze oder Methoden verfolgen, um die jeweiligen regionalen Ziele zu erreichen. Dabei sollten auch neue Adressaten oder Zielgruppen (bspw. Sportvereine, Ehrenamtliche, weitere Interessengemeinschaften) aktiviert, eingebunden oder als Kooperationspartner gewonnen werden. Es sollten neue Methoden, kreative Formate und fachliche Ansätze erprobt werden, die bei Erfolg von anderen Einrichtungen und Regionen aufgegriffen und konzeptionell verankert werden können.

Förderbedingungen:

Die Maßnahmen sind zeitlich auf max. zwei Jahre befristet.

Die Fördersumme für Einzelmaßnahmen dürfen 5.000 € nicht übersteigen.

Damit der Experimentierfonds auch in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen kann, muss er sich refinanzieren, d.h. die Angebote müssen sich an Bürgerinnen und Bürger richten.

Kooperative Projekte werden vorrangig gefördert.

Wer kann Fördermittel beantragen?
Die Mittel beantragen können Freie Träger der Jugendhilfe, Schulen, Vereine, kommunale Einrichtungen. Initiativen und ehrenamtlich organisierte Gruppen können in Kooperation mit einem erfahrenen Träger oder einer erfahrenen Institution gefördert werden.

Veranstalterkontakt
Dagmar Jotzo, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Jugendamt, Leitung Region Nord (Schöneberg Nord, Schöneberg Süd und Friedenau), Telefon (030) 90277 3048, E-Mail: jotzo@ba-ts.berlin.de